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LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03
- OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
- BGH, 07.11.2006 - KZR 2/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung
Auszug aus LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03
Die Klägerin wird in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise offen steht, von der Beklagten objektiv behindert und ungleich behandelt, wobei der Begriff der Behinderung in § 20 Abs. 1 GWB weit zu verstehen ist und jedes Marktverhalten erfasst, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den hiervon Betroffenen hat (vgl. BGHZ 81, 322 [327]; 116, 47, [57]). - BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97
"Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des …
Auszug aus LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03
Diese Marktstellung gründet sich auf den Vorteil, den der Standort eines Schilderprägebetriebs im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle dem dort ansässigen Schilderpräger im Vergleich zu anderen Gewerbestandorten bietet und der in dem Vorzug der "kurzen Wege" für die um Zulassung von Kraftfahrzeugen Nachsuchenden besteht (vgl. BGH NJW 1998, 3778 [3779]). - BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80
Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile
Auszug aus LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03
Die Klägerin wird in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise offen steht, von der Beklagten objektiv behindert und ungleich behandelt, wobei der Begriff der Behinderung in § 20 Abs. 1 GWB weit zu verstehen ist und jedes Marktverhalten erfasst, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den hiervon Betroffenen hat (vgl. BGHZ 81, 322 [327]; 116, 47, [57]). - BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98
Beteiligungsverbot für Schilderpräger
Auszug aus LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03
Dabei ist das durch den Gesichtspunkt einer Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit zur Geltung gebrachte Interesse der Beklagten, auch körperlich und geistig Behinderten einen Arbeitsplatz zu verschaffen und deshalb die von der "......"GmbH betriebene Schilderprägestelle zu Lasten der Klägerin und anderer Konkurrenten zu bevorzugen, nach der aus der Entscheidung "Beteiligungsverbot für Schilderpräger" ersichtlichen Auslegung durch den BGH (vgl. BGH NJW 2000, 809 [811]) dann zu einer Rechtfertigung nicht geeignet und ist unbillig, wenn die beklagte Stadt als Normadressat des Behinderungs- und Diskriminierungsverbots grundsätzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet ist.
- OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
Kartellrecht: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot bei …
das Urteil des Landgerichts Kassel vom 17.12.2004 - 12 O 4165/03 abzuändern und die Klage abzuweisen.